Sagt ja zur Liebe und zur Freundschaft.
| Die Vertragsparteien Mama und Papa und Baby |
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Die Vertragsparteien Mama und Papa und Baby schließen folgenden Mietvertrag: § 1 Mietsache Die Vermieter vermieten dem Mieter Baby von Ende September an zu Wohnzwecken die Wohnung 1.Stock, Mitte im Hause der Familie . Die Wohnfläche beträgt anfangs 1 cm² und kann nach Bedarf auf bis zu 400 cm² erweitert werden. Die in Abs.1 bezeichnete Wohnung besteht aus einem Schlaf-, Spiel- und Esszimmer. Zum Mietgebrauch sind folgende Anlagen und Einrichtungen vorhanden: Fernwärme (durchgehend 37° C). Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Schwimmbadwartung (monatlich durch kompetentes Fachpersonal). Gemeinschaftsküche, deren Nutzung Babys rund um die Uhr zur Verfügung steht. Vollpension ist inbegriffen. § 2 Miete Die Miete ist frei. Baby verpflichtet sich, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen, sowie aber auch die nächtlichen Ruhezeiten zu beachten. § 3 Kündigung Es besteht ein beiderseitig verpflichtender Vertrag. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 7 Monate. Die Vertragsdauer ist begrenzt auf 10 Monate Mietdauer (plus/minus 2 Wochen), Stichtag ist der 16. Juni .2008. Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung besteht nur bei Annahme des gefahrlosen Umzuges des Mieters Baby. Die Kündigung muss form- und fristgerecht gestellt werden. Dies ist nur durch den Mieter möglich. Baby hat seinen Auszug durch mehrmaliges Bitten, möglichst in immer kürzeren Minutenabständen mit zunehmender WEHEmenz anzukündigen.
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